
Ein neues Urteil zu Anmeldebestätigungen in Onlineshops wirft einige Fragen auf:
Wenn sich eine Kunde neu registriert und daraufhin eine Bestätigungsmail erhält, könnte dies als unerwünschte Werbung aufgefasst werden. Im betreffenden Shop von Melovely hat sich ein Kunde mit einer Abmahnung dagegen gewehrt und Recht bekommen.
Das bedeutet, wenn Sie in Ihrem Shop eine Anmeldebestätigung verschicken muss diese vorher über einen Double-Opt-In verifiziert sein. Die Double-Opt-In Mail darf keinerlei Werbung etc. enthalten.
Es wird immer verrückter…